1.Produkte/Verbundene Dienste
Diese Bedingungen gelten für:
- (a) die folgenden vernetzten Produkte (die „Produkte“): Kraftfahrzeuge, Motorräder und Außenbordmotoren der Marke SUZUKI; und
- (b) die folgenden verbundenen Dienste (die „Verbundenen Dienste”): die in einer separaten Vereinbarung spezifizierten verbundene Dienste für die Produkte.
Der Nutzer erklärt, dass er entweder Eigentümer der Produkte ist und/oder die Verbundenen Dienste im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags in Anspruch nimmt.
Der Nutzer erklärt sich dazu bereit, dem Dateninhaber auf ordnungsgemäß begründeten Antrag hin alle relevanten Unterlagen zur Stützung dieser Erklärungen bereitzustellen, sofern dies erforderlich ist.
2.Von diesen Bedingungen erfasste Daten
Die von diesen Bedingungen erfassten Daten (die „Daten”) bestehen aus ohne Weiteres verfügbaren Produktdaten, wie z. B. Fehlerdiagnosedaten, sowie den Verbundenen Dienstdaten, wie z. B. den Daten, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für die Produkte im Sinne der Datenverordnung erzeugt werden.
Bei den Daten, die dem Nutzer verfügbar gemacht werden können, handelt es sich um bei dem Dateninhaber oder bei den Vertriebspartnern und Händlern seiner Produkte vorhandene Daten, und die:
- (i) durch Diagnosetools der Produkte bei den Vertriebspartnern und Händlern erhoben werden;
- (ii) gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften, wie beispielsweise der EU-Batterieverordnung, erhoben werden;
- (iii) im Rahmen der Verbundenen Dienste erhoben werden; und
- (iv) über Satellitennavigationssysteme (einschließlich Online-Navigationssysteme) erhoben werden.
Die Details zu den Daten werden dem Nutzer vom Dateninhaber gesondert mitgeteilt.
3.Datennutzung und -weitergabe durch den Dateninhaber
3.1Vereinbarte Nutzung nicht-personenbezogener Daten durch den Dateninhaber
3.1.1Der Dateninhaber nutzt die nicht-personenbezogene Daten nur für die folgenden mit dem Nutzer vereinbarten Zwecke:
- (a) Erfüllung einer Vereinbarung mit dem Nutzer oder Durchführung damit verbundener Tätigkeiten (z. B. Rechnungsstellung, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Folgenabschätzungen, Berechnung von Sozialleistungsbeiträgen für Mitarbeiter);
- (b) Erbringung von Support-, Gewährleistungs-, Garantie- oder ähnlichen Dienstleistungen oder Prüfung von Ansprüchen des Nutzers, des Dateninhabers oder Dritter (z. B. in Bezug auf Fehlfunktionen der Produkte) im Zusammenhang mit den Produkte oder den Verbundenen Diensten;
- (c) Überwachung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Schutzes der Produkte oder der Verbundenen Dienste sowie Gewährleistung der Qualitätskontrolle;
- (d) Verbesserung der Funktionsweise der vom Dateninhaber angebotenen Produkte oder Verbundenen Dienste;
- (e) Entwicklung und/oder Forschung im Hinblick auf neue Produkte oder Verbundene Dienste, einschließlich Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), durch den Dateninhaber, durch Dritte im Auftrag des Dateninhabers (d. h. der Dateninhaber entscheidet über die Übertragung von Aufgaben an Dritte und zieht hieraus den Nutzen), in Zusammenarbeit mit anderen Parteien oder über Zweckgesellschaften (wie z. B. Joint Ventures);
- (f) Aggregierung dieser Daten mit anderen Daten oder Generierung abgeleiteter Daten zu rechtmäßigen Zwecken, einschließlich zum Ziel, solche aggregierten oder abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder ihnen anderweitig zur Verfügung zu stellen, unter der Voraussetzung dass die aggregierten oder abgeleiteten Daten weder eine Identifizierung der vom Produkt an den Dateninhaber übermittelten spezifischen Daten ermöglichen noch es Dritten ermöglichen, die Daten aus dem Datensatz abzuleiten; und
- (g) Durchführung von Marktforschung, Marktanalysen und damit verbundenen Aktivitäten.
3.1.2Die Parteien vereinbaren, dass der Dateninhaber berechtigt ist, anderen juristischen Personen innerhalb der Suzuki-Gruppe ("Suzuki Gesellschaften ") das Recht zu gewähren, nicht personenbezogene Daten für ihre eigenen Zwecke unabhängig vom Dateninhaber gemäß Ziffer 3.1.1 zu verwenden (gegebenenfalls durch Ersetzen von "Dateninhaber" durch "Suzuki Gesellschaft"). Der Dateninhaber und die Suzuki Gesellschaften können Drittanbieter, Zulieferer oder Kooperationspartner damit beauftragen, die Daten für die in dieser Ziffer 3.1 definierten Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, der Dateninhaber und/oder die Suzuki Gesellschaften verpflichten die Dritten vertraglich, die erhaltenen nicht personenbezogenen Daten nicht weiterzugeben.
3.2Weitergabe nicht-personenbezogener Daten an Dritte und Inanspruchnahme von Verarbeitungsdiensten
3.2.1Der Dateninhaber darf nicht-personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn:
- (a) die Daten von dem Dritten ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- i) Unterstützung des Dateninhabers bei der Erreichung der unter Ziffer 3.1 vereinbarten Zwecke; und
- ii) Erreichung der unter Ziffer 3.1 vereinbarten Zwecke in Zusammenarbeit mit dem Dateninhaber oder über Zweckgesellschaften;
- (b) der Dateninhaber den Dritten vertraglich verpflichtet:
- i) die Daten nicht für Zwecke oder in einer Weise zu verwenden, die über die gemäß der vorstehenden Ziffer 3.2.1 (a) vereinbarte Verwendung hinausgehen; und
- ii) die nach Ziffer 3.3.1 erforderlichen Schutzmaßnahmen anzuwenden.
3.2.2Der Dateninhaber kann jederzeit Verarbeitungsdienste in Anspruch nehmen, z. B. Cloud-Computing-Dienste (einschließlich Infrastructure-as-a-Service, Platform-as-a-Service und Software-as-a-Service), Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste, um die vereinbarten Zwecke gemäß Ziffer 3.1 zu erreichen. Die Dritten können solche Dienste auch zur Erreichung der gemäß Ziffer 3.2.1 (a) vereinbarten Zwecke in Anspruch nehmen.
3.3Vom Dateninhaber ergriffene Schutzmaßnahmen
3.3.1Der Dateninhaber verpflichtet sich, die Schutzmaßnahmen für die Daten anzuwenden, die unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und Technik, des dem Nutzer durch Verlust oder Weitergabe der Daten an Dritte drohenden Schadens, und der mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Kosten den Umständen nach angemessen sind.
3.3.2Der Dateninhaber kann auch andere geeignete technische Schutzmaßnahmen anwenden, um den unbefugten Zugriff auf die Daten abzuwenden und die Einhaltung dieser Bedingungen sicherzustellen.
3.3.3Der Nutzer verpflichtet sich, derartige technische Schutzmaßnahmen nicht zu manipulieren oder zu entfernen, es sei denn, der Dateninhaber hat dazu im Voraus schriftlich seine Einwilligung erteilt.
4.Datenzugang durch den Nutzer auf Verlangen
4.1
4.1.1Die Daten sind dem Nutzer durch den Dateninhaber auf Verlangen des Nutzers oder eines in seinem Namen handelnden Dritten zusammen mit den relevanten, für ihre Interpretation und Nutzung erforderlichen Metadaten zugänglich zu machen. Handelt ein Dritter im Namen des Nutzers, muss dieser Dritte eine wirksame Vollmacht oder eine sonstige geeignete schriftliche Ermächtigung vorlegen, die seine rechtliche Befugnis zum Handeln im Namen des Nutzers belegt. Der Antrag kann unter Verwendung des Formulars oder auf andere Weise gestellt werden.
4.1.2Ist der Nutzer nicht die jeweils betroffene Person, stellt der Dateninhaber dem Nutzer personenbezogene Daten nur bei Bestehen einer gültigen Rechtsgrundlage für die Bereitstellung personenbezogener Daten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) bereit und, soweit einschlägig, wenn die in Artikel 9 dieser Verordnung sowie in Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG („Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Zusammenhang hat der Nutzer, sofern er nicht die betroffene Person ist, dem Dateninhaber bei jedem Antrag gemäß der vorstehenden Ziffer die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Artikel 6 DSGVO (und, soweit einschlägig, die anwendbare Ausnahmebestimmung nach Artikel 9 dieser Verordnung sowie Artikel 5 Absatz 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) anzugeben, auf deren Grundlage die Bereitstellung personenbezogener Daten verlangt wird.
4.1.3Wird Zugang zu den Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, verlangt und stellt der Dateninhaber fest, dass kein hinreichender Nachweis darüber erbracht worden ist, dass der Nutzer entweder die betroffene Person ist oder über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten verfügt, kann der Dateninhaber die Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Nutzer verweigern. In diesem Fall kann der Dateninhaber vom Nutzer zusätzliche Nachweise verlangen, die die Erfüllung der in Ziffer 4.1.2 genannten Bedingungen belegen.
4.2Datenmerkmale und Zugangsmodalitäten
4.2.1Der Dateninhaber muss dem Nutzer die Daten unentgeltlich, in mindestens derselben Qualität, in der sie dem Dateninhaber zur Verfügung stehen, zugänglich machen, und zwar in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und zusammen mit den relevanten Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind.
4.2.2Der Dateninhaber darf die Dienste eines Dritten (einschließlich eines Dritten, der Datenvermittlungsdienste im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2022/868 (Daten-Governance-Rechtsakt) erbringt) in Anspruch nehmen, um die Ausübung der Rechte des Nutzers gemäß Ziffer 4.1 dieser Bedingungen zu ermöglichen. Ein solcher Dritter gilt nicht als Datenempfänger im Sinne der Datenverordnung, es sei denn, er verarbeitet die Daten für eigene Geschäftszwecke.
4.2.3Der Nutzer muss gemäß Artikel 4 der Datenverordnung einfachen und sicheren Zugang zu den Daten erhalten.
4.2.4Der Dateninhaber muss dem Nutzer unentgeltlich die Mittel und Informationen zur Verfügung stellen, die für den Zugang zu die Daten gemäß Artikel 4 der Datenverordnung unbedingt erforderlich sind.
4.3 Gewährleistung
4.3.1Der Dateninhaber gewährleistet die in Ziffer 4.2.1 festgelegte Qualität der Daten. Diese Gewährleistung ist ausschließlich und ersetzt alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarungen und Gewährleistungen. Der Dateninhaber schließt jede stillschweigende Gewährleistung der Möglichkeit zur Vermarktung oder der Eignung für einen bestimmten Zweck aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den in Abschnitt 6.1 genannten Zweck.
4.3.2Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass die Daten „wie gesehen“ bereitgestellt werden und der Dateninhaber – über den Umfang hinaus, in dem ihm die Daten zur Verfügung stehen – keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Relevanz oder Aktualität der Daten übernimmt. Da es sich bei den mit dem Nutzer geteilten Daten im Wesentlichen um Rohdaten handelt, die ohne Verarbeitung oder Überprüfung durch den Dateninhaber aus den Geräten der Produkte extrahiert wurden, spiegeln die Daten möglicherweise nicht den tatsächlichen Status der Produkte wider und können falsche/fehlerhafte Daten enthalten und/oder ein Teil der Daten kann fehlen.
4.4Dauer der Datenweitergabe
4.4.1Im Falle einer einmaligen Datenweitergabe stellt der Dateninhaber dem Nutzer die Daten innerhalb einer angemessenen Frist nach gesonderter Vereinbarung der Datenweitergabe zwischen den Parteien bereit.
4.4.2Im Falle einer fortlaufenden Datenweitergabe beginnt der Dateninhaber, die Daten dem Nutzer für die zwischen den Parteien gesondert vereinbarte Dauer bereitzustellen.
4.5Einseitige Änderungen durch den Dateninhaber
Der Dateninhaber kann die Spezifikationen der Datenmerkmale oder die Zugangsmodalitäten einseitig ändern, sofern dies durch die allgemeine Geschäftstätigkeit des Dateninhabers objektiv gerechtfertigt ist – beispielsweise durch eine technische Anpassung aufgrund einer unmittelbar festgestellten Sicherheitslücke in der Produktlinie oder den Verbundenen Diensten oder durch eine Änderung der Infrastruktur des Dateninhabers.
Jede Änderung muss den Anforderungen der Ziffern 4.2.1 und 4.2.3 entsprechen.
Der Dateninhaber muss den Nutzer innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Inkrafttreten der Änderung über diese informieren.
Eine kürzere Frist kann ausreichen:
- (a) wenn die Änderung den Zugang zu den Daten und deren Nutzung durch den Nutzer nicht nachteilig beeinflusst; oder
- (b) wenn eine solche Mitteilung unter den gegebenen Umständen unmöglich oder unzumutbar wäre, z. B. wenn aufgrund einer gerade entdeckten Sicherheitslücke sofortige Änderungen erforderlich sind.
4.6 Informationen zum Zugang des Nutzers
Der Dateninhaber verpflichtet sich, keine Informationen über den Zugang des Nutzers zu den angeforderten Daten über den erforderlichen Umfang hinaus zu speichern, der notwendig ist für:
- (a) die ordnungsgemäße Durchführung (i) des Zugriffsantrags des Nutzers und (ii) dieser Bedingungen;
- (b) die Sicherheit und Wartung der Dateninfrastruktur; und
- die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen des Dateninhabers zur Speicherung solcher Informationen.
5.Schutz von Geschäftsgeheimnissen
5.1 Anwendbarkeit von Vereinbarungen über Geschäftsgeheimnisse
5.1.1Die in den Ziffern 5.2 und 5.3 dieser Bedingungen vereinbarten Schutzmaßnahmen sowie die damit verbundenen, in Ziffer 5.4 vereinbarten Rechte beziehen sich ausschließlich auf Daten oder Metadaten, die in den dem Nutzer durch den Dateninhaber bereitzustellenden Daten enthalten sind, die als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind (wie in der Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU) 2016/943 definiert) und bezüglich derer der Dateninhaber oder ein Dritter Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne der genannten Richtlinie ist.
5.1.2Der Dateninhaber kann nach eigenem Ermessen die Weitergabe von als Geschäftsgeheimnisse geschützten Daten (im Folgenden „Identifizierte Geschäftsgeheimnisse“) ablehnen. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Daten, die als Identifizierte Geschäftsgeheimnisse behandelt werden, vom Dateninhaber gesondert gekennzeichnet, wenn dieser sich für die Weitergabe der Identifizierten Geschäftsgeheimnisse entscheidet.
5.1.3Der Dateninhaber erklärt hiermit gegenüber dem Nutzer, dass er alle relevanten Berechtigungen und sonstigen Rechte der Dritten, die Inhaber der Identifizierten Geschäftsgeheimnisse ist, verfügt, um diese Bedingungen in Bezug auf die einschlägigen Identifizierten Geschäftsgeheimnisse und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen einzugehen.
5.1.4Die in den Ziffern 5.2 und 5.3 festgelegten Pflichten bleiben auch nach Beendigung dieser Bedingungen in Kraft, sofern die Parteien nicht anderweitig vereinbart haben.
5.2Vom Nutzer ergriffene Schutzmaßnahmen
5.2.1Der Nutzer muss die vom Dateninhaber gesondert festgelegten Schutzmaßnahmen anwenden (im Folgenden: „Identifizierte Geschäftsgeheimnisse N-Maßnahmen“).
5.2.2Ist der Nutzer berechtigt, als Geschäftsgeheimnisse geschützte Daten an Dritte weiterzugeben, muss der Nutzer den Dateninhaber darüber informieren, dass Identifizierte Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergegeben wurden oder werden, die betreffenden Daten angeben und dem Dateninhaber die Identität sowie die Kontaktdaten des Dritten mitteilen.
5.2.3Um zu überprüfen, ob und in welchem Umfang der Nutzer die Identifizierten Geschäftsgeheimnisse N-Maßnahmen umgesetzt hat und aufrechterhält, erklärt sich der Nutzer bereit, nach Wahl des Dateninhabers entweder (i) auf eigene Kosten jährlich einen Prüfbericht über die Bewertung der Sicherheitskonformität von einem unabhängigen Dritten, den der Nutzer auswählt, einzuholen oder (ii) auf eigene Kosten jährlich eine Bewertung der Sicherheitskonformität durch einen unabhängigen Dritten, den der Dateninhaber auswählt, zuzulassen. Die Ergebnisse der Prüfberichte sind beiden Parteien unverzüglich vorzulegen.
5.2.4Der Nutzer erkennt hiermit an, dass die in dieser Ziffer 5 genannten Geschäftsgeheimnisse auch Geschäftsgeheimnisse Dritter umfassen können, die nicht vom Dateninhaber gehalten werden, sondern z. B. von dessen verbundenen Unternehmen, Lieferanten, Systemanbietern und andere Geschäftspartner. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, sind die Daten, die ein Geschäftsgeheimnis solcher Dritter darstellen, in gleicher Weise wie die Geschäftsgeheimnisse des Dateninhabers zu schützen, und der Nutzer haftet für Verluste oder Schäden, die solchen Dritten aufgrund oder im Zusammenhang mit der mangelnden Umsetzung und Aufrechterhaltung Identifizierten Geschäftsgeheimnisse N-Maßnahmen entstehen.
5.3 Vom Dateninhaber ergriffene Schutzmaßnahmen
5.3.1Der Dateninhaber kann alle geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen anwenden, um die Vertraulichkeit der geteilten und anderweitig offengelegten Identifizierten Geschäftsgeheimnisse zu wahren (im Folgenden: „Identifizierte Geschäftsgeheimnisse DI-Maßnahmen“).
5.3.2Der Dateninhaber kann zudem einseitig geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergänzen, sofern diese den Zugang und die Nutzung der Daten durch den Nutzer im Rahmen dieser Bedingungen nicht negativ beeinflussen.
5.3.3Der Nutzer verpflichtet sich, derartige Identifizierte Geschäftsgeheimnisse DI-Maßnahmen nicht zu verändern oder zu entfernen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
5.4Recht auf Verweigerung, Zurückhaltung oder Beendigung
5.4.1Soweit die Identifizierten Geschäftsgeheimnisse N-Maßnahmen und die Identifizierten Geschäftsgeheimnisse DI-Maßnahmen nicht ausreichen, um ein bestimmtes Identifiziertes Geschäftsgeheimnis angemessen zu schützen, kann der Dateninhaber unter Vorlage einer detaillierten Beschreibung der Unzulänglichkeit der Maßnahmen gegenüber dem Nutzer:
- (a) einseitig die Schutzmaßnahmen für das betreffende Identifizierte Geschäftsgeheimnis verstärken; oder
- (b) verlangen, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen vom Nutzer vereinbart und umgesetzt werden.
5.4.2Der Dateninhaber ist berechtigt, die Weitergabe des betreffenden Identifizierten Geschäftsgeheimnisses zurückzuhalten oder auszusetzen, wenn:
- (a) der Nutzer solche zusätzlichen technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht umsetzt und aufrechterhält;
- (b) der Dateninhaber in außergewöhnlichen Fällen nachweisen kann, dass ihm trotz Umsetzung der Identifizierten Geschäftsgeheimnisse N-Maßnahmen und gegebenenfalls der Identifizierten Geschäftsgeheimnisse DI-Maßnahmen ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch die Offenlegung des betreffenden Identifizierten Geschäftsgeheimnisses an den Nutzer droht; ode
- (c) der Nutzer seine Identifizierten Geschäftsgeheimnisse N-Maßnahmen nicht umsetzt oder aufrechterhält und dieses Versäumnis vom Dateninhaber ordnungsgemäß nachgewiesen wird, z. B. durch einen Sicherheitsprüfbericht eines unabhängigen Dritten.
5.5Einstellung der Herstellung und Vernichtung der rechtsverletzenden Waren
Unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe, die dem Dateninhaber gemäß diesen Bedingungen oder geltendem Recht zustehen, kann der Dateninhaber, wenn der Nutzer die vom Dateninhaber angewandten technischen Schutzmaßnahmen verändert oder entfernt oder die von ihm in Absprache mit dem Dateninhaber gemäß den Ziffern 5.2 und 5.3 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht aufrechterhält, vom Nutzer verlangen:
- (a) die vom Dateninhaber bereitgestellten Daten oder deren Kopien zu löschen; und/oder
- (b) die Herstellung, das Angebot, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Waren, abgeleiteten Daten oder Dienstleistungen, die auf der Grundlage von durch die identifizierten Geschäftsgeheimnisse erlangten Kenntnissen hergestellt wurden, sowie die Einfuhr, Ausfuhr oder Lagerung rechtsverletzender Waren zu diesen Zwecken zu beenden und alle rechtsverletzende Waren zu vernichten, sofern ernsthafte Risiken bestehen, dass die rechtswidrige Nutzung dieser Daten dem Dateninhaber oder dem Inhaber des Geschäftsgeheimnisses erheblichen Schaden zufügt, oder wenn eine solche Maßnahme im Hinblick auf die Interessen des Dateninhabers oder des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses nicht unverhältnismäßig wäre; und/oder
- (c) eine Partei, die durch die missbräuchliche Nutzung oder Offenlegung solcher unrechtmäßig zugänglich gemachten oder verwendeten Daten geschädigt wurde, zu entschädigen.
6.Datennutzung durch den Nutzer
6.1Zulässige Nutzung und Weitergabe von Daten
Der Nutzer kann die vom Dateninhaber auf sein Verlangen hin bereitgestellten Daten für jeden rechtmäßigen Zweck verwenden und/oder die Daten vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen frei weitergeben.
6.2Unbefugte Nutzung und Weitergabe von Daten
6.2.1Der Nutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
- (a) die Daten zur Entwicklung, Herstellung oder zum Verkauf eines vernetzten Produkts oder verbundener Dienste zu verwenden, das/die mit den Produkten oder den Verbundenen Diensten konkurriert, sowie die Daten mit dieser Absicht an Dritte weiterzugeben;
- (b) solche Daten zu verwenden, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte oder Produktionsmethoden des Herstellers oder gegebenenfalls des Dateninhabers abzuleiten;
- (c) Zwangsmittel einzusetzen, um Zugang zu Daten zu erhalten, zu diesem Zweck Lücken in der technischen Infrastruktur des Dateninhabers auszunutzen, die zum Schutz der Daten bestimmt ist, Daten durch unzulässige Mittel zu beschaffen, zu nutzen und offenzulegen oder personenbezogene Daten unbefugt zu nutzen;
- (d) die Daten an Dritte weiterzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 („Gesetz über digitale Märkte“) als Torwächter gelten (die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt stets durch den Dateninhaber gemäß Ziffer 7);
- (e) die empfangenen Daten für Zwecke zu nutzen, die gegen EU-Recht oder geltendes nationales Recht verstoßen;
- (f) die empfangenen Daten für Zwecke zu nutzen, die die Rechte anderer Parteien verletzen;
- (g) die Daten auf eine Weise zu nutzen, die die Sicherheit der Produkte oder der Verbundenen Dienste nachteilig beeinflusst;
- (h) auf Basis der Nutzung der Daten Patentanmeldungen oder Markenregistrierung einzureichen; und
- (i) die Daten für beliebige Zwecke zu modifizieren oder zu manipulieren.
6.2.2Der Dateninhaber kann nach eigenem Ermessen die Weitergabe von Daten verweigern, die die Sicherheitsanforderungen für die Produkte oder die Verbundenen Dienste gemäß EU-Recht oder nationalem Recht untergraben könnten und dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Schutz natürlicher Personen haben könnten („Sicherheitsdaten“). Zu diesen Daten gehören beispielsweise Daten, die verwendet werden könnten, um eine gesetzlich vorgeschriebene Authentifizierung zu umgehen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu erlangen oder einen Diebstahl des Fahrzeugs durchzuführen.
7Datenweitergabe auf Verlangen des Nutzers an einen Datenempfänger
7.1Bereitstellen von Daten an einen Datenempfänger
7.1.1Die Daten sind zusammen mit den relevanten Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind, dem Datenempfänger durch den Dateninhaber auf Verlangen des Nutzers oder einer in dessen Namen handelnden Partei unentgeltlich bereitzustellen. Handelt ein Dritter im Namen des Nutzers, muss dieser Dritte eine gültige Vollmacht oder eine sonstige geeignete schriftliche Ermächtigung vorlegen, die seine rechtliche Befugnis zum Handeln im Namen des Nutzers belegt. Der Antrag kann unter Verwendung des Formulars oder auf andere Weise gestellt werden.
7.1.2Ist der Nutzer nicht die betroffene Person, stellt der Dateninhaber personenbezogene Daten einem Dritten auf Antrag des Nutzers, nur dann bereit, sofern eine gültige Rechtsgrundlage für die Bereitstellung personenbezogener Daten nach Artikel 6 DSGVO besteht und, soweit einschlägig, die in Artikel 9 DSGVO sowie in Artikel 5 Absatz 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Zusammenhang hat der Nutzer, sofern er nicht die betroffene Person ist, dem Dateninhaber bei jedem Antrag gemäß der vorstehenden Ziffer die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Artikel 6 DSGVO (und, soweit einschlägig, die anwendbare Ausnahmebestimmung nach Artikel 9 DSGVO sowie Artikel 5 Absatz 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) anzugeben, auf deren Grundlage die Bereitstellung personenbezogener Daten verlangt wird.
7.1.3Wird Zugang zu den Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, verlangt und stellt der Dateninhaber fest, dass nicht der hinreichende Nachweis darüber worden ist, dass der Nutzer entweder die betroffene Person ist oder über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten verfügt, kann der Dateninhaber die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte verweigern. In diesem Fall kann der Dateninhaber vom Nutzer zusätzliche Nachweise verlangen, um die Einhaltung der in Ziffer 7.1.2 genannten Bedingungen nachzuweisen.
7.1.4Der Dateninhaber muss dem Datenempfänger die Daten in mindestens derselben Qualität, in der sie dem Dateninhaber zur Verfügung stehen, zugänglich machen, und zwar in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, das einfach und sicher zugänglich ist.
7.1.5Wenn der Nutzer ein solches Verlangen äußert, wird der Dateninhaber mit dem Datenempfänger die Modalitäten der Datenbereitstellung zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen sowie auf transparente Weise gemäß Kapitel III und Kapitel IV der Datenverordnung vereinbaren.
7.1.6Der Nutzer erkennt an, dass ein Verlangen nach Ziffer 7.1 nicht gegenüber einem Dritten erfüllt wird, der gemäß Artikel 3 des Gesetzes über digitale Märkte als Torwächter gilt, und nicht im Zusammenhang mit der Erprobung neuer Produkte, Stoffe oder Verfahren gestellt werden kann, die noch nicht auf dem Markt sind.
8Nutzungsübertragung und Mehrheit von Nutzern
8.1 Nutzungsübertragung
8.1.1Wenn der Nutzer (i) das Eigentum an dem Produkt oder (ii) seine zeitlich beschränkten Nutzungsrechte am Produkt und/oder (iii) seine Rechte auf den Erhalt von Verbundenen Dienste vertraglich an eine nachfolgende natürliche oder juristische Person („Nachfolgender Nutzer“) überträgt und nach der Übertragung an einen Nachfolgenden Nutzer seinen Status als Nutzer verliert, verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der in dieser Ziffer festgelegten Anforderungen.
8.1.2Der Nutzer ist verpflichtet:
- (a) sicherzustellen, dass der Nachfolgende Nutzer das ursprüngliche Nutzerkonto nicht verwenden kann; und
- (b) den Dateninhaber über die Übertragung zu informieren.
8.1.3Die Rechte des Dateninhabers zur Nutzung von Produktdaten oder von Verbundenen Dienstdaten, die vor der Übertragung generiert wurden, bleiben von der Übertragung unberührt (d. h. die Rechte und Pflichten in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags vor der Übertragung übermittelten Daten bestehen auch nach der Übertragung fort).
8.2Mehrheit von Nutzern
8.2.1Gewährt der ursprüngliche Nutzer einer anderen Partei („Zusätzlicher Nutzer“) ein Nutzungsrecht am Produkt und/oder am/an Verbundenen Dienst/en, während er seine Eigenschaft als Nutzer behält, verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der in dieser Ziffer festgelegten Anforderungen.
8.2.2Der Nutzer ist verpflichtet:
- (a) in den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Zusätzlichen Nutzer zum Zeitpunkt der Übertragung im Namen des Dateninhabers Bestimmungen aufzunehmen, die im Wesentlichen den Inhalt dieser Bedingungen und insbesondere Ziffer 3 über die Nutzung und Weitergabe von Produkt- und/oder Verbundenen Dienstdaten durch den Dateninhaber widerspiegeln; und
- (b) als erster Ansprechpartner für den Zusätzlichen Nutzer zu fungieren, wenn dieser ein Verlangen gemäß den Artikeln 4 oder 5 der Datenverordnung stellt oder eine Forderung in Bezug auf die Nutzung oder Bereitstellung der Daten durch den Dateninhaber nach diesen Bedingungen erhebt. Der Dateninhaber ist über eine solches Verlangen oder eine solchen Forderung unverzüglich zu informieren, und die Parteien müssen zusammenarbeiten, um jedes Verlangen oder jede Forderung zu bearbeiten.
8.3 Haftung des ursprünglichen Nutzers
Wenn die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Nutzers gemäß den Ziffern 8.1 oder 8.2 dazu führt, dass der Dateninhaber Produkt- oder Verbundene Dienstdaten ohne Vertrag mit dem Nachfolgenden oder dem Zusätzlichen Nutzer verwendet und weitergibt, stellt der Nutzer den Dateninhaber von allen Ansprüchen des Nachfolgenden oder des Zusätzlichen Nutzers gegenüber dem Dateninhaber hinsichtlich der Verwendung der Daten nach der Übertragung frei und hält ihn schadlos.
9Datum des Inkrafttretens und Geltungsdauer dieser Bedingungen sowie Beendigung
9.1Dauer und Beendigung des Vertrages
9.1.1Diese Bedingungen treten sofort nach ihrer Annahme in Kraft und bleiben auf unbestimmte Zeit gültig, vorbehaltlich etwaiger Gründe für ihr Erlöschen oder ihre Beendigung gemäß diesen Bedingungen.
9.1.2Diese Bedingungen verlieren ihre Gültigkeit für die Parteien:
- (a) mit der Vernichtung des Produkts oder der endgültigen Einstellung der Verbundenen Dienste oder wenn das Produkt oder die Verbundenen Dienste anderweitig außer Betrieb genommen wird oder seine/ihre Fähigkeit zur Erzeugung der Daten unwiderruflich verliert/verlieren; oder
- (b) mit dem Verlust des Eigentums des Nutzers am Produkt oder wenn die Rechte des Nutzers am Produkt aus einem Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrag oder die Rechte des Nutzers an den Verbundenen Diensten erlöschen; oder
- (c) wenn beide Parteien dies einvernehmlich vereinbaren, unabhängig davon, ob diese Bedingungen durch neue Bedingungen ersetzt werden oder nicht. Die Buchstaben (b) und (c) lassen den zwischen dem Dateninhaber und einem Nachfolgenden Nutzer oder Zusätzlichen Nutzer bestehenden Vertrag unberührt.
9.2Auswirkungen der Beendigung
9.2.1Die Beendigung der Geltung dieser Bedingungen entbindet beide Parteien von der Pflicht zukünftige Leistungen zu erbringen und entgegenzunehmen, berührt jedoch nicht die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstandenen Rechte und Verpflichtungen
Die Beendigung lässt Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt, die auch nach der Beendigung fortgelten sollen, insbesondere Ziffer 11.1 zur Vertraulichkeit, Ziffer 11.2 zum anwendbaren Recht und Ziffer 11.4 zur Streitbeilegung, die weiterhin uneingeschränkt in Kraft bleiben.
9.2.2Die Beendigung dieser Bedingungen hat folgende Auswirkungen:
- (a) der Dateninhaber stellt mit Wirkung zum Beendigungsdatum unverzüglich den Abruf der seit diesem Zeitpunkt erzeugten oder aufgezeichneten Daten ein; und
- (b) Der Dateninhaber bleibt berechtigt, die vor dem Datum der Beendigung oder des Ablaufs gemäß diesen Bedingungen erzeugten oder aufgezeichneten Daten zu nutzen und weiterzugeben.
10Rechtsbehelfe bei Verstößen gegen diese Bedingungen
10.1Im Falle eines Verstoßes oder einer Nichterfüllung durch den Nutzer kann der Dateninhaber:
- (a) verlangen, dass der Nutzer unverzüglich seinen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachkommt, es sei denn, dies wäre rechtswidrig;
- (b) verlangen, dass der Nutzer die Daten, auf die in Verletzung dieser Bedingungen zugegriffen oder die unter Verletzung dieser Bedingungen verwendet wurden, sowie alle Kopien davon löscht.;
- (c) Schadensersatz für Vermögensschäden geltend machen, die dem Dateninhaber durch vorsätzliche oder fahrlässige Nichterfüllung entstanden sind.
10.2Der Dateninhaber kann zudem die Weitergabe von Daten an den Nutzer aussetzen, bis der Nutzer seinen Verpflichtungen nachkommt, indem er dem Nutzer unverzüglich eine hinreichend begründete Mitteilung zukommen lässt:
- (i) wenn die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Nutzers wesentlich ist;
- (ii) vorausgesetzt, dass gegebenenfalls alle weiteren in Ziffer 5.4.2 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
10.3Wenn der Nutzer seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht nachkommt, so hat er in jedem Fall die Strafen zu zahlen, die der Dateninhaber als Schäden im Sinne von Ziffer 10.1(c) bemisst. Die Höhe der Strafe entspricht den Kosten, die typischerweise als Folge eines Verstoßes oder der Nichterfüllung anfallen. Der Nutzer hat das Recht nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass dieser deutlich geringer ist als die vom Dateninhaber geforderte Strafzahlung..
11Allgemeine Bestimmungen
11.1 Vertraulichkeit
11.1.1Die folgenden Informationen sind als vertrauliche Informationen zu betrachten:
- (a) alle Informationen, die der Dateninhaber dem Nutzer im Rahmen der Beratung zur Regelung des Datenzugriffs offenbart hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kategorien und Inhalte der Daten, die der Dateninhaber aus seinen Produkten oder Verbundenen Diensten erhebt, sowie die vom Dateninhaber getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen;
- (b) Informationen, die sich auf Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Aspekte der Geschäftstätigkeit der jeweils anderen Partei beziehen, soweit die andere Partei diese Informationen nicht öffentlich gemacht hat;
- (c) Informationen, die sich auf den Nutzer beziehen; und
- (d) Informationen, die sich auf die Erfüllung dieser Bedingungen sowie auf Streitigkeiten oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Rahmen ihrer Erfüllung beziehen.
11.1.2Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die in Ziffer 11.1.1 genannten Informationen sicher zu speichern und streng vertraulich zu behandeln und solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, eine der Parteien hat entweder (a) die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eingeholt oder (b) ist gemäß diesen Bedingungen dazu berechtigt. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen beide Parteien die vertraulichen Informationen gegenüber (i) Systemanbietern, denen diese Partei die Verarbeitung der Daten oder die Entwicklung des Systems anvertraut, (ii) Lieferanten ihrer Produkte oder Dienstleistungen (für den Dateninhaber unter anderem Hersteller von Bordcomputern und Diagnosewerkzeugen für die Produkte), und (iii) externen Beratern wie Rechtsanwälten und Unternehmensberater offenlegen, unter der Voraussetzung, dass diese Partei gegenüber der anderen Partei für den Schutz der vertraulichen Informationen durch solche Dritten haftet.
11.1.3Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach der Beendigung dieser Bedingungen für (i) einen Zeitraum von fünf (5) Jahren für vertrauliche Informationen, die keine Identifizierten Geschäftsgeheimnissen gehören sind, und (ii) für eine unbestimmte Dauer für die Identifizierten Geschäftsgeheimnisse.
11.2Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen japanischem Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl. Wenn der Nutzer jedoch Verbraucher ist und der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Nutzers in einem EWR-Mitgliedstaat liegt, bleiben die zwingenden nationalen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats unberührt und gelten weiterhin.
11.3Anpassungen
Der Dateninhaber kann diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Der Dateninhaber wird den Nutzer vor dem Datum, an dem die Änderungen in Kraft treten, über die Änderungen informieren. Die Änderungen werden verbindlich (a) wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden oder, falls zutreffend, (b) nach Ablauf einer angemessenen Frist, sofern der Nutzer nicht vor dem Wirksamkeitsdatum schriftlich Widerspruch einlegt.
11.4 Streitbeilegung
11.4.1Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu bemühen und vor der Anrufung eines Gerichts ihre Streitigkeit einer Streitbeilegungsstelle in einem Mitgliedstaat vorzulegen, die die Voraussetzungen des Artikels 10 der Datenverordnung erfüllt.
11.4.2Die Vorlage einer Streitigkeit bei einer Streitbeilegungsstelle gemäß Ziffer 11.4.1 hat jedoch keinen Einfluss auf das Recht des Nutzers, eine Beschwerde bei der gemäß Artikel 37 der Datenverordnung benannten zuständigen nationalen Behörde einzureichen.
11.4.3Für alle Streitigkeiten, die nicht gemäß Ziffer 11.4.1 beigelegt werden können, wird auf schriftliches Ersuchen einer Partei im Wege des Schiedsverfahrens in Tokio gemäß den jeweils geltenden Regeln für Handelsschiedsverfahren der Japan Commercial Arbitration Association durch drei (3) gemäß diesen Regeln ernannte Schiedsrichter entschieden. Die Schiedsverfahren werden in englischer Sprache durchgeführt. Die Schiedsrichter können die Vorgehensweisen für ein solches Schiedsverfahren festlegen, sofern diese Regeln hierzu keine Angaben enthalten. Die Entscheidung dieser Schiedsrichter ist endgültig und für die am Schiedsverfahren beteiligten Parteien bindend, und das Urteil kann zur Vollstreckung bei jedem Gericht eingereicht werden. Ist der Nutzer jedoch ein Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EWR-Mitgliedstaat, sind solche Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten beizulegen.
11.4.4Im Falle von Widersprüchen zwischen den in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen und den Verträgen für die Produkte und/oder die Verbundenen Dienste haben diese Bedingungen Vorrang. Vereinbaren die Parteien jedoch in den Verträgen über die Produkte und/oder Verbundenen Dienste ausdrücklich, dass eine oder mehrere bestimmte Vereinbarungen in diesen Verträgen Vorrang gegenüber diesen Bedingungen haben, haben diese vertraglichen Vereinbarungen Vorrang.